Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Boulderwelt GmbH und Widerrufsbelehrung

 1. Geltung der AGB; Erstanmeldung, Vertragsschluss und digitales Kundenkonto; Widerrufsbelehrung (Ziff. 1.5.)

1.1.

  • Diese AGB gelten für sämtliche Anlagen der Boulderwelt GmbH, Eugen-Sänger-Ring 4, 85649 Brunnthal. Eine Liste der Anlagen ist abrufbar unter www.boulderwelt.de.
  • Nutzerinnen und Nutzer (nachfolgend „Nutzer“) sind diejenigen Personen, die einen Vertrag mit der Boulderwelt GmbH zur Nutzung der Sportanlagen sowie ggf. über zusätzliche Leistungen der Boulderwelt GmbH abschließen.
  • Eine gewerbliche Nutzung der Angebote der Boulderwelt GmbH ist nicht gestattet, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird.

1.2.

  • Vor dem Abschluss eines Vertrags nimmt jeder Nutzer in der Regel eine elektronische Erstanmeldung vor (https://www.boulderwelt.de/anmeldung/). Im Rahmen der Erstanmeldung werden die Daten des Nutzers (Name, Anschrift, Geburtsdatum und Kontaktdaten) im Kassensystem der Boulderwelt GmbH hinterlegt, wobei eine individuelle Kunden-ID für den Nutzer generiert wird.
  • Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen seiner Angaben (wie beispielsweise eine Adressänderung, die Änderung des Namens und/oder der Kontaktdaten) der Boulderwelt GmbH unaufgefordert und unverzüglich in Textform mitzuteilen.
  • Der Nutzer erhält eine physische Kundenkarte, auf der die Kunden-ID gespeichert ist. Die Kunden-ID wird dem Nutzer auf Anforderung elektronisch übermittelt, zur Nutzung beispielsweise auf dem Smartphone (digitale Kundenkarte). Die Kunden-ID und/ oder die Kundenkarte berechtigen selbst nicht zum Einlass in die Anlage. Der Nutzer erwirbt Guthaben, welches unter der Kunden-ID und/ oder auf der Kundenkarte gespeichert wird.
  • Eigentümer der Kundenkarte ist während der gesamten Vertragslaufzeit die Boulderwelt GmbH. Die Kundenkarte ist spätestens mit Beendigung des Vertrags an die Boulderwelt GmbH zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt auf Kosten des Nutzers am Ort derjenigen Anlage, in der die Karte ausgegeben wurde.
  • Die Kunden-ID/ Kundenkarte darf Dritten nicht zur Nutzung überlassen werden, sie ist nicht übertragbar. Die Kundenkarte ist sorgfältig und gegen Wegnahme geschützt aufzubewahren und ihr Verlust ist unverzüglich in Textform anzuzeigen. Die Boulderwelt GmbH darf vor der Ausgabe einer Ersatzkarte verlangen, dass der Nutzer das hierfür in der Preisliste vorgesehene angemessene und übliche Entgelt zahlt.
  • Die Boulderwelt GmbH ist berechtigt, statt des Kartensystems ein System einzuführen, bei dem die Einlassberechtigung am Einlass der Anlagen ausschließlich über ein Smartphone oder ein ähnliches Endgerät des Nutzers abgefragt wird.

1.3.

  • Die Einlassberechtigung, etwaige Zusatzleistungen und sonstige Produkte werden vor Ort in den Anlagen der Boulderwelt GmbH erworben.

1.4.

  • Zusätzlich kann die Boulderwelt GmbH ein digitales Kundenkonto für den Nutzer erstellen und freischalten. Über die Nutzung des digitalen Kundenkontos können Einlassberechtigung, etwaige Zusatzleistungen und sonstige Produkte elektronisch vorab erworben werden.

1.5. – Einschub: Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

  • Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
  • Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Boulderwelt GmbH, v. d. d. Geschäftsführer Herrn Sebastian Oppelt, Eugen-Sänger-Ring 4, 85649 Brunnthal, kontakt@boulderwelt.de, +49 (0)89 452348-28) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Muster für das Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An _______________________________________________________

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 _______________________________________________________

Bestellt am (*) ____________ / erhalten am (*) __________________

________________________________________________________
Name des/der Verbraucher(s)

________________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)

________________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

_________________________
Datum

(*) Unzutreffendes streichen

  • Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

  • Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  • Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Einschub Ende –

  • Ein Widerrufsrecht besteht nur in solchen Fällen, in denen die gesetzlichen Regelungen dies ausdrücklich vorsehen, insbesondere für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern (Verträge mit Verbrauchern, die ausschließlich mittels Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, § 312c Abs. 2 BGB, z. B. online, Mail, Telefon etc.). Bei Verträgen mit Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.
  • Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies betrifft Verträge über die Buchung von Veranstaltungen, wie Kindergeburtstage, Firmenfeiern und Kurse, soweit ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart ist.
  • Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Erbringung a) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt; b) bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die Zustimmung nach Buchstabe a auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und c) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt (§ 356 Abs. 4 Nr. 2 BGB).

 

 2.Einlassberechtigung; Einlass von Jugendlichen und Gruppen

2.1.

  • Zur Nutzung der Anlagen sind Nutzer nur mit einer gültigen Einlassberechtigung während der jeweiligen Öffnungszeiten berechtigt. Die Einlassberechtigung ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Boulderwelt GmbH übertragbar. Einlassberechtigungen und Guthaben werden nicht erstattet und/ oder ausgezahlt. Der Nutzer hat die Einlassberechtigung während der Dauer des Aufenthalts auf Verlangen der Mitarbeitenden der Boulderwelt GmbH vorzuzeigen.

2.2.

  • Die Einlassberechtigung vermittelt – sofern nicht abweichend geregelt – den Zugang zu sämtlichen öffentlichen Bereichen der Anlage. Boulderwelt GmbH behält sich vor, den Zugang zu einzelnen Bereichen vorrübergehend einzuschränken, beispielsweise zu Zwecken der Wartung und Instandhaltung bzw. -setzung oder für Gruppenveranstaltungen. Insofern garantiert Boulderwelt GmbH nicht den durchgehend unbeschränkten Zugang zu stets allen Bereichen der Anlagen.

2.3.

  • Der Nutzer ist verpflichtet, die Anlage schonend zu behandeln und sich gegenüber anderen Nutzern und den Mitarbeitenden der Boulderwelt GmbH rücksichtsvoll zu verhalten.
  • Im Sportbereich ist der Verzehr eigener Getränke gestattet. Die Mitnahme von Glasflaschen und/ oder Sporttaschen in den Sportbereich ist nicht gestattet. Im Übrigen ist der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke in der Anlage nicht gestattet.
  • Einzelheiten regelt die Benutzungsordnung, die unter https://www.boulderwelt.de/benutzungsordnung/ abrufbar ist. Im Falle von Unklarheiten und/ oder Widersprüchen zwischen der Benutzungsordnung und den AGB gehen die AGB der Benutzungsordnung vor. Insbesondere bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung behält sich die Boulderwelt GmbH vor, den Nutzer der Anlage zu verweisen und/ oder ein Hausverbot auszusprechen. Es gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Besuchs aktuelle Fassung der Benutzungsordnung. Der Nutzer hat sich rechtzeitig über die jeweilige aktuelle Benutzungsordnung zu informieren. Die Benutzungsordnung ist online unter dem o. g. Link abrufbar und wird in den Hallen ausgehängt.

2.4.

  • Die Nutzung der Anlage durch Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist – sofern nicht anders geregelt – nicht gestattet, es sei denn i.) die Sorgeberechtigten sind mit der Nutzung durch den Jugendlichen einverstanden ii.) der Jugendliche wird während der gesamten Dauer der Nutzung durchgehend durch eine volljährige geeignete Begleitperson beaufsichtigt (Sorgeberechtigte/-r oder von dieser hierzu bestimmt) und iii.) das hierfür vorgesehene   wird vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorab in Schrift- oder Textform vorgelegt.

2.5.

  • Die Nutzung der Anlage inkl. aller kostenpflichtigen Angebote durch Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist – sofern nicht anders geregelt – gestattet, wenn die Sorgeberechtigten mit der selbständigen Nutzung durch den Jugendlichen einverstanden sind und das hierfür vorgesehene   vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorab in Schrift- oder Textform vorgelegt wird.

2.6.

  • Bei Gruppenveranstaltungen (Kindergeburtstage, Schulklassen u. ä.) hat der jeweilige Leiter der Gruppenveranstaltung dafür einzustehen, dass die Bestimmungen dieser AGB und die Bestimmungen der Benutzungsordnung von den einzelnen Nutzern beachtet werden. Der Leiter verpflichtet sich dazu, die einzelnen Nutzer auf die Einhaltung dieser AGB zu verpflichten.

 

 3. Preisliste; Einzugsermächtigung

3.1.

3.2.

  • Für die Inanspruchnahme besonderer Rabatte (beispielsweise eines Schüler- oder Studierendentarifes) hat der Nutzer während der Dauer der Vereinbarung die jeweiligen Voraussetzungen zu erfüllen und wird diese zum Vertragsschluss gegenüber der Boulderwelt GmbH unaufgefordert und in geeigneter Form nachweisen. Andernfalls gilt, dass der Vertrag zum Normaltarif abgeschlossen ist.
  • Der Nutzer ist verpflichtet, einen Wegfall der Voraussetzungen unverzüglich mitzuteilen. Wurden hiernach fälschlich Ermäßigungen berücksichtigt, ist die Boulderwelt GmbH auch rückwirkend berechtigt, die Differenz zu dem jeweiligen Normaltarif ggf. zeitanteilig einzuziehen. Auf eine zeitanteilig rückwirkende Gewährung des Rabatts hat der Nutzer hingegen keinen Anspruch.
  • Nachweise (wie z. B. Immatrikulationsbescheinigungen) werden unter der Kunden-ID des Nutzers gespeichert. Die Boulderwelt GmbH ist berechtigt, entweder zu bestimmten Stichtagen oder individuell den Nachweis erneut zu verlangen. In diesem Fall ist Nutzer verpflichtet, den neuen Nachweis unverzüglich vorzulegen. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht nach, wird der Rabatt nicht mehr gewährt. Bei Laufzeitverträgen wird der Vertrag im Normaltarif weitergeführt.

3.3.

  • Der Nutzer ermächtigt die Boulderwelt GmbH widerruflich, die jeweilige Vergütung für die Leistungen der Boulderwelt GmbH von dem angegebenen Konto einzuziehen. Der Widerruf der Einzugsermächtigung hat textlich oder schriftlich gegenüber der Boulderwelt GmbH zu erfolgen. Nutzer ist verpflichtet, Änderungen der Bankverbindung unverzüglich gegenüber der Boulderwelt GmbH in Text- oder Schriftform anzuzeigen. Andernfalls hat Nutzer die Kosten der Rücklastschrift zu tragen. Dasselbe gilt, sofern das angegebene Konto nicht ausreichend gedeckt sein sollte.

 

 4. Besondere Vereinbarungen; Zusatzleistungen

4.1. Tageskarten

  • Der Erwerb einer Tageskarte berechtigt zum Einlass während der Öffnungszeiten eines Öffnungstages der jeweiligen Anlage. Bei dem Erwerb vor Ort in der Anlage berechtigt die Tageskarte zum Einlass am selben Tag, bei einem Erwerb online kann der Tag und die Anlage gewählt werden. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich.
  • Erwirbt der Nutzer mehrere Tageskarten, so können die Tageskarten für jeweils einen Öffnungstag der ausgebenden Anlage eingelöst werden.

4.2. 10+1 Karten 

  • Der Erwerb einer 10+1 Karte berechtigt zum Einlass während der Öffnungszeiten an insgesamt 11 zu wählenden Öffnungstagen der jeweiligen Anlage.

4.3 Monatskartenvertrag

  • Für den Erwerb einer Monatskarte gilt folgendes als vereinbart:
  • Die Laufzeit des Vertrages beträgt einen Monat. Die ordentliche Kündigung ist abweichend während des ersten Laufzeitmonats jederzeit zum Ende des ersten Vertragsmonats möglich. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, falls der Vertrag nicht mindestens vier Wochen vor Ablauf des jeweiligen Verlängerungsmonats gekündigt wird.
  • Die Eintrittsberechtigung (Monatskarte) ist nicht übertragbar. Die Berechtigung wird überprüft, indem die Boulderwelt GmbH ein Lichtbild des Nutzers (zusammen mit dessen Namen, Anschrift und Kunden-ID) zum Zwecke der Einlasskontrolle anfertigt und speichert. Hinsichtlich der Monatskarte gelten die Bestimmungen zur Kundenkarte (Ziff. 1.2. oben) entsprechend.
  • Die Zahlung erfolgt über das SEPA-Lastschriftverfahren. Der Nutzer ermächtigt die Boulderwelt GmbH dazu, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut hiermit an, die von der Boulderwelt GmbH gezogenen Lastschriften einzulösen. Von der Ermächtigung erfasst ist auch die ausschließlich digitale SEPA-Erteilung.
  • Befindet sich der Nutzer mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies die Boulderwelt GmbH, den Vertrag ohne vorherige Abmahnung außerordentlich und fristlos zu kündigen.
  • Zahlung ist auch dann geschuldet, wenn der Nutzer die Anlagen während der Vertragslaufzeit tatsächlich nicht nutzt und/oder an der Nutzung der Anlagen aus Gründen gehindert ist, die nicht der Risikosphäre der Boulderwelt GmbH liegen.

4.4. Jahreskartenvertrag

  • Für den Erwerb einer Jahreskarte gilt folgendes als vereinbart:
  • Die Laufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate. Der Vertrag endet mit Ablauf des Vertragsjahres ohne dass sich der Vertrag verlängert.
  • Die Eintrittsberechtigung (Jahreskarte) ist nicht übertragbar. Zur Überprüfung der Berechtigung gilt das oben unter Ziff. 4.3. (Monatskarte) gesagte (Anfertigung Lichtbild zum Zwecke der Einlasskontrolle). Im Übrigen gelten die Bestimmungen zur Kundenkarte (Ziff. 1.2 oben) entsprechend.
  • Die Zahlung erfolgt im Wege der Vorkasse für das gesamte Vertragsjahr.
  • Zahlung ist auch dann geschuldet, wenn der Nutzer die Anlagen während der Vertragslaufzeit tatsächlich nicht nutzt und/oder an der Nutzung der Anlagen aus Gründen gehindert ist, die nicht der Risikosphäre der Boulderwelt GmbH liegen.
  • Etwas anderes gilt in besonderen Fällen, in denen der Nutzer zur außerordentlichen Kündigung berechtigt wäre, weil er die Verhinderung nicht beeinflussen kann, insbesondere im Falle einer Schwangerschaft des Nutzers oder im Falle einer nicht nur kurzfristigen Erkrankung ab sechs Wochen anhaltender Krankheitsdauer, bei der eine weitere Nutzung der Anlagen für den Nutzer unmöglich oder schädlich ist.
  • In diesen Fällen ruht die Vertragslaufzeit kostenfrei a) bei Schwangerschaft für 12 Monate ab Schwangerschaftsbeginn (nach ärztlicher Berechnung) und b) in dem o. g. Fall einer nicht nur vorrübergehenden Erkrankung für den Zeitraum der Dauer der Erkrankung. Zur Inanspruchnahme ist Boulderwelt GmbH die Vorlage geeigneter ärztlicher Nachweise noch während der Erkrankung vorzulegen.

4.5. Fortlaufendes Kinder-/ Jugendtraining (Boulderkids/ Boulderteens / Youngsters) und Training für Erwachsene

a)

    • Sofern in der Preisliste und/oder der Anmeldung nichts anderes vereinbart ist, dauert das Training 90 Min. und findet einmal pro Woche statt (ausgenommen schulfreie Tage im jeweiligen Bundesland bei Kindern und Jugendlichen; bei Erwachsenen ausgenommen gesetzlicher Feiertage im jeweiligen Bundesland).
    • Der Vertrag beginnt entweder am 1. oder 15. eines Monats, läuft auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar.
    • Sollten sich nicht genügend Teilnehmer für einen bestimmten Kurs finden und die Bemühungen der Parteien, einen geeigneten Ersatztag/-Kurs zu bestimmten scheitern, so steht der Boulderwelt GmbH ein Sonderkündigungsrecht zu, das auch schlüssig mündlich erklärt werden kann (beispielsweise durch die Mitteilung, dass ein Trainingstermin nicht fortgeführt wird bzw. nicht zustande kommt). Die Vereinbarung endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die Boulderwelt GmbH kündigt.
    • Die Nutzung der Anlage ist – sofern keine weitergehende Einlassberechtigung erworben ist – nur während der Zeit des Trainings gestattet.

b) Für Kinder-/ Jugendtraining gilt zusätzlich folgendes:

    • Die Sorgeberechtigten vertreten sich wechselseitig, müssen sich die Erklärungen des jeweils anderen Sorgeberechtigten zurechnen lassen. Eine Erklärung, die gegenüber einem Sorgeberechtigten abgegeben wird, muss der andere Sorgeberechtigte ebenfalls gegen sich gelten lassen. Die Sorgeberechtigten haften als Gesamtschuldner.
    • Die Sorgeberechtigten haben in Textform mitzuteilen, ob das Kind/der Jugendliche nach dem Training alleine nach Hause gehen darf oder ob und von wem es abgeholt wird sowie ob (und wenn ja welche) gesundheitlichen Einschränkungen bestehen, aus denen sich im Hinblick auf das Training besondere Risiken ergeben könnten.

4.6. Sonstige Angebote; Stornierungsfristen

  • Für individuelle Angebote, wie ein- bzw. mehrmalige Kurse – auch solche nach Ziff. 4.5. oben – Kindergeburtstage, Besuche von Schulklassen, Firmenveranstaltungen u. ä. gilt folgendes:
  • Es gelten die Preise gem. Preisliste oder die individuell vereinbarten Preise. Die Buchung erfolgt online (Bestellformular/App), bei Firmenveranstaltungen auch in Textform (E-Mail). Bei Firmenveranstaltungen ist die vereinbarte Vergütung spätestens mit Abschluss der Veranstaltung fällig.
  • Das Sonderkündigungsrecht der Boulderwelt GmbH gem. Ziff. 4.5. oben gilt entsprechend. Bei Angeboten, die sich an Kinder und Jugendliche richten, gilt Ziff. 4.5. lit. b) oben entsprechend.
  • Abweichend gilt, dass Absagen individueller Angebote, wie Kurse, durch die Boulderwelt GmbH zur unverzüglichen Beendigung führen, wobei die Absagen solcher individuellen Angebote in der Regel bis fünf Tage vor Beginn des Angebots/Kurses erfolgt.
  • Die Nutzung der Anlage ist – sofern keine weitergehende Einlassberechtigung erworben ist – nur während der Zeit des Kurses/ der Veranstaltung gestattet.

Stornierungsfristen (Stornierung/ Absage durch Nutzer/ Firmenkunde):

 a) Geburtstagsfeiern

    • Bis zu 28 Tage vor der Geburtstagsfeier wird keine Stornogebühr fällig.
    • Bis zu 21 Tage vor der Geburtstagsfeier wird eine Umbuchungsgebühr von 50% fällig. Eine kostenfreie Stornierung ist nicht möglich.
    • Bis zu 14 Tage vor der Geburtstagsfeier wird eine Umbuchungsgebühr von 70% fällig. Eine kostenfreie Stornierung ist nicht möglich.
    • Fällt eine Geburtstagsfeier durch Krankheit, Quarantäne oder Unfall des Geburtstagskindes aus, gelten unter Vorlage des ärztlichen Attestes folgende Bedingungen:
    • Bei Rücktritt bis 7 Tage vor der Geburtstagsfeier können 50 % der bezahlten Gebühr auf eine Neubuchung angerechnet werden.
    • Bei Rücktritt vom 6. Tag bis zum Tag der Geburtstagsfeier können 30 % der bezahlten Gebühr auf eine Neubuchung angerechnet werden.
    • Die Bekanntgabe des Rücktritts und das Zusenden des ärztlichen Attestes muss vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.

b) Kurse (nur: Grundkurs, Next Level Workshop, Einführung für Boulderneulinge, Personal Training, Ferienprogramm, Workshop für Familien, Schnuppern bei den Boulderkids)

    • Bis zu 14 Tage vor Kursbeginn wird keine Stornogebühr fällig.
    • Bis zu 7 Tage vor Kursbeginn. wird eine Umbuchungsgebühr von 50% fällig. Eine kostenfreie Stornierung ist nicht möglich.
    • Fällt ein Teilnehmer durch Krankheit, Quarantäne oder Unfall aus, gelten unter Vorlage des ärztlichen Attestes folgende Bedingungen:
    • Bei Rücktritt bis 7 Tage vor Kursbeginn können 50 % der bezahlten Gebühr auf eine Neubuchung angerechnet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
    • Bei Rücktritt vom 6. Tag bis zum Tag des Kurses können 30 % der bezahlten Gebühr auf eine Neubuchung angerechnet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
    • Die Bekanntgabe des Rücktritts und das Zusenden des ärztlichen Attestes muss vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
    • Für andere Veranstaltungen (wie Wettkämpfe) gilt diese Stornierungsfrist nicht.

c) Firmenangebote und sonstige private Feiern (Events, Caterings)

    • Bis zu 21 Tage vor dem Eventtermin wird keine Stornogebühr fällig.
    • Bei Rücktritt bis 14 Tage vor dem Eventtermin wird eine Stornogebühr von 40 % des gebuchten Angebots fällig.
    • Bei Rücktritt vom 6. Tag bis zum Tag des Eventtermins wird eine Stornogebühr von 70 % des gebuchten Angebots fällig.
    • Die Mitteilung muss vor dem Termin per E-Mail erfolgen.

d) Sonstige Bedingungen (Abbruch/ Absage):

    • Nimmt der Nutzer/ Kunde nicht an der gebuchten Veranstaltung teil oder bricht sie ab, aus Gründen die nicht in den Risikobereich der Boulderwelt GmbH fallen, so besteht kein Anspruch des Nutzer/ Kunden auf Nachholung bzw. (anteilige) Erstattung.
    • Es besteht ein Sonderkündigungsrecht der Boulderwelt GmbH in folgenden Fällen, wobei die Vergütung/Gebühr in diesen Fällen erstattet wird):
    • – Nicht nur vorrübergehender Ausfall des Trainers/ Veranstaltungsleiters (alternativ kann die Bouldwelt GmbH eine Ersatzperson stellen); fallen nur einzelne Termine aus, so werden diese nachgeholt
      • Bei nicht nur vorrübergehender Schließung des Betriebs
      • Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
    • Sieht die Veranstaltung eine besondere Teilnahmebedingung – wie z. B. Leistungsfähigkeit – vor und ist diese bei Veranstaltung nicht gegeben, so kann der Nutzer entschädigungslos ausgeschlossen werden. Ein Nutzer kann auch bei erheblichen Verstößen gegen die Benutzungsordnung entschädigungslos ausgeschlossen werden bzw. wenn die Gruppe erheblich gestört, behindert bzw. gefährdet wird.
    • Jeder Teilnehmer/ Nutzer ist verpflichtet, Boulderwelt GmbH vor Beginn jeder Veranstaltung/ jedes Termins über etwaig für die Durchführung relevante gesundheitliche Beeinträchtigungen informieren.

4.7. Miete (Schuhe; Ausrüstung); Verkauf von Ware – Eigentumsvorbehalt

  • Es besteht kein Anspruch des Nutzers, Schuhe und/ oder Ausrüstungsgegenstände zu mieten. Soweit die Boulderwelt GmbH dies anbietet, so gilt folgendes als vereinbart:
  • Die Boulderwelt GmbH kann als Pfand einen gültigen Führerschein, eine Krankenversicherungskarte oder eines ähnlichen Dokuments verlangen. Der Nutzer ist bei Übergabe des Materials verpflichtet, dieses unverzüglich auf offensichtliche Mängel (z. B. Scheuerstellen) zu prüfen und diese unverzüglich anzuzeigen. Das Material darf nur in der Anlage verwendet werden. Der Nutzer behandelt das Material sorgfältig. Bei Verlust ist das Material zum Listenpreis zu ersetzen.
  • Die Vermietung erfolgt zu den in der Preisliste festgelegten Preisen jeweils für die Dauer eines Tages während der Öffnungszeiten. Die Rückgabe hat bis spätestens 15 Min. vor Ende der Öffnungszeit zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe ist die Boulderwelt GmbH berechtigt, eine weitere Tagesmiete zu verlangen.
  • Bei dem Verkauf von Ware gilt ein Eigentumsvorbehalt als vereinbart; die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Boulderwelt GmbH.

 

4.8. Erwerb von Gutscheinen (Wertgutscheine/ produktgebundene Gutscheine); Aktionscodes

  • Wertgutscheine und Prepaidguthaben können auf alle Produkte eingelöst werden, produktgebundene Gutscheine nur auf das bezeichnete Produkt. Eine Erstattung bzw. Auszahlung, auch eine teilweise Erstattung und/oder Auszahlung von Guthaben findet nicht statt. Es gelten die allgemeinen Verjährungsregeln.
  • Im Hinblick auf Aktionscodes gelten die Bedingungen der jeweiligen Aktion insbesondere im Hinblick auf den Zeitraum und die Produkte, auf die der Code eingelöst werden kann. Nachträgliche Anrechnungen bzw. Auszahlungen finden nicht statt. Aktionscode können nicht kombiniert werden, pro Vorgang kann nur ein Aktionscode eingelöst werden.

 

 5. Zahlungsverzug und Kündigung

5.1.

  • Kommt der Nutzer in Zahlungsverzug ist die Boulderwelt GmbH berechtigt, dem Nutzer den Zugang zu den Anlagen für die Dauer des Verzugs zu verwehren.

5.2.

  • Sofern der Vertrag auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen ist, so ist während dieser Laufzeit eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

5.3.

  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

5.4.

  • Die Kündigung bedarf sofern nicht anders vereinbart der Textform.

 

 6.Haftungsbeschränkung

6.1.

  • Die Boulderwelt GmbH haftet nicht für Schäden des Nutzers. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Boulderwelt GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

6.2.

  • Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Anlagen zu bringen. Von Seiten der Boulderwelt GmbH werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch die Boulderwelt GmbH zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten der Boulderwelt GmbH in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

 

 7. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen, die unter https://www.boulderwelt.de/datenschutzerklaerung/ abgerufen werden können.

 

 8.Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Boulderwelt GmbH. Es gilt deutsches Recht.